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DatenSchutzGrundVerOrdnung DSGVO"
Datenschutzerklärung der InLiNa Camp Ltd. gem. DSGVOnschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt in der InLiNa Ltd. stets im Einklang mit der o.g. Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Im Folgenden weisen wir auf die aus unserer Sicht wichtigsten Artikel hin. Sollten Fragen zum Umgang mit eigenen persönlichen Daten sein, bitte eMail an uns: Info@InLiNa.eu
Die gesamte Verordnung mit den derzeitigen 99 Artikeln kann jederzeit selbstermächtigt nachgegoogelt werden. Hier ein möglicher Link (Stand 22.05.2018):
Auszüge:
Artikel 5, Verarbeitung personenbezogener Daten: Alle personenbezogenen Daten müssen auf rechtmäßige und nachvollziehbare Weise verarbeitet und nur für festgelegte Zwecke erhoben werden. Die Daten dürfen dabei in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Die Daten müssen dabei in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet - einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Artikel 6, 7 & 8, Zustimmung: Alle personenbezogenen Daten müssen auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden. Das bedeutet im Klartext, dass jedes Individuum der Nutzung seiner persönlichen Daten ausdrücklich zustimmen muss. Die gesammelten Daten müssen außerdem nötig sein, um eine Aufgabe oder Transaktion abschließen zu können, die von der betreffenden Person veranlasst wurde. Ausgenommen sind hier nur Behörden.
Artikel 15, Auskunftsrecht: EU-Bürger haben das Recht, auf Nachfrage zu erfahren, welche ihrer persönlichen Daten ein Unternehmen zu welchen Zwecken nutzt.
Artikel 17, Recht auf Löschung: Unternehmen müssen auf Verlangen eines EU-Bürgers dessen persönliche Daten löschen.
Artikel 20, Recht auf Datenübertragbarkeit: Die Bürger der Europäischen Union können auf Verlangen den Transfer ihrer persönlichen Daten veranlassen.
Artikel 25 & 32, Datenschutz: Unternehmen müssen geeignete technische Maßnahmen treffen, um den Anforderungen zu genügen. Was genau "angemessen" im Sinne der DSGVO/GDPR bedeutet, ist in Artikel 32 näher ausgeführt.